Ablauf der
KJP-Therapie

Hier wird genau beschrieben, wie der gesamte Therapie- Ablauf funktioniert

Der erste Schritt-Kontakt

Jetzt oder Nie!

Wenn Sie bis hierher den Eindruck gewonnen haben, ich kann Ihnen, Ihrer Familie oder Ihrem Kind bei den Lösungen Ihrer Probleme eine Unterstützung sein, dann rufen Sie mich gerne in meiner PrivatPraxis Köln-Süd an:

Telefon:     0221 –  97 61 10 01
Mobil:        0177 –  67 23 161

Sowohl bei Ihrer Kontaktaufnahme über den Anrufbeantworter, als SMS oder per Mail, sind folgende, deutliche Angaben wichtig: Ihr Name, Ihr Anliegen, eine Rufnummer und eine Angabe, wann ich Sie am besten telefonisch erreichen kann. Ich melde mich kurzfristig bei Ihnen – versprochen

Der zweite Schritt: Das Erstgespräch

Im Erstgespräch in meiner Praxis mit Ihnen, Ihrem Kind oder weiteren Familienmitgliedern, schildern Sie Ihre Situation und weshalb Sie eine Therapie wünschen. Ich erläutere Ihnen meine Vorgehensweise. Zum Ende des Gesprächs treffen wir gemeinsam eine Entscheidung, ob eine Therapie erfolgsversprechend ist.

Ein gegenseitiger „Sympathiecheck“ ist unabdingbar für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Es ist wichtig, dass Sie sich von mir verstanden fühlen, dass Sie das Gefühl haben, zwischen mir als Therapeutin, Ihrem Kind, Ihrer Familie und Ihnen kann sich eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung entwickeln. Um das rauszufinden und eine endgültige Entscheidung zu fällen, gibt es die sogenannte probatorische Phase: das sind bis zu 5 Therapiestunden.

Typische Fragen in dieser Kennlern-Phase sind zum :

  • Stimmt die gegenseitige Akzeptanz
  • Fühlt sich Ihr Kind / Ihr Jugendlicher und Sie als Eltern in meiner Praxis gut aufgehoben?
  • Tragen alle Beteiligten die Entscheidung für eine Therapie gleichwertig?
  • Sind meine spezifischen Kompetenzen als Psychotherapeutin für Ihr Kind bzw. Ihren Jugendlichen und Sie als Eltern passend?

Wenn diese und weitere Fragen von allen Beteiligten positiv beantwortet werden, sind nun folgende Schritte zu gehen.

Der dritte Schritt- Kosten

Kosten / Abrechnung

Bei den privaten Krankenversicherungen orientiert sich die Honorierung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sobald eine begründete Diagnose vorliegt, werden die Kosten für die Psychotherapie von der privaten Krankenkasse sowie der Beihilfe in der Regel bezahlt.

Private Krankenversicherung (PKV)

Bei den Privatversicherten ist es wichtig zu wissen, welchen Tarif Sie bei Ihrer privaten Versicherung abgeschlossen haben. Die Finanzierung der psychotherapeutischen Leistungen hängt von Ihrem jeweiligen Vertrag ab. Hier ist die Rücksprache mit Ihrer Privaten Krankenversicherung unbedingt notwendig, die bei Genehmigung eine schriftliche Leistungszusage erteilt.

Zum 1. Juli 2024 -NEUE Abrechnungsempfehlungen

Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der Verband der privaten Krankenversicherungen auf neue Abrechnungsempehlungen zu psychotherapeutische Leistungen für privat Versicherte verständigt.
Die derzeit gültige Gebührenordnung GOÄ /GOP besteht seit 28 Jahren unverändert fort. Auch die Honorare wurden seit 1996 nicht erhöht. Mit den neuen Abrechnungsempfehlungen werden die veralteten Leistungsbeschreibungen an modernere Erfordernisse angepasst. Es wurde eine sachgerechtere Abrechnungsmöglichkeit bestehender Leistungen geschaffen und das Abrechnungsspektrum um neue und innovative Leistungen erweitert.
Es wurde unter den Verhandlungspartnern vereinbart, dass die neuen psychotherapeutischen Leistungen nicht über den 2,3 -fachen Satz bzw. die Diagnostikleistungen nicht über den 1,8-fachen Satz hinaus gesteigert werden.
Da die vorliegenden Abrechnungsempfehlungen und neuen Leistungen von den Behilfeträgern von Bund und Ländern sowie dem Verband der privaten Krankenversicherungen mitverhandelt wurden, ist davon auszugehen, dass die jeweiligen Kostenträger die Honorare in voller Höhe übernehmen werden. Bei den privaten Krankenversicherungen kann jedoch nicht garantiert werden, dass sich jede private Krankenversicherung der Empfehlung ihres Bundesverbands anschließt. Deshalb werde ich auf jede Rechnung einen Zusatz schreiben, der genau darauf hinweist, dass diese Verhandlungen stattgefunden haben.
( Vergleiche:DPtV, Elterninformation )

Da sich Ihre einzelnen privaten Versicherungsverträge individuell voneinander unterscheiden können, bitte ich Sie, sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung vor Beginn der Therapie über die jeweiligen Erstattungsmöglichen zu informieren.

Die neuen GOP-Leistungen können Sie auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer einsehen.

  • Psychotherapeutische Sprechstunde Ziffer 812 wird 6 Sitzungen a‘ 25 Minuten oder 3 Sitzungen a‘ 50 Minuten pro Jahr für Kinder und Jugendliche  erstattet
  • Danach finden 5 Probatorische Sitzungen Ziffer 870, a‘ 50 Minuten vor einer Therapie sowie zusätzlich die Ziffer 860a biografische Anamnese statt.
  • Dann kann entweder die Ziffer 812+801a Psychotherapeutische Akutbehandlung oder die Ziffer 812+801a Kurzzeittherapie stattfinden.
  • Wenn das Problem / Symptom weiter besteht, kann die Therapie verlängert werden, sofern Ihr Vertrag das bei Ihrer privaten Krankenversicherung enthält.
  • Es wird dann eine Langzeittherapie beantragt 861+801a dazu erstellt man dann einen Bericht für den Gutachter. Dies besprechen wir dann genau, was dazu notwendig ist.
  • Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der diagnostischen Abklärung und einer Behandlungsempfehlung
    (50 Minuten, 134,06€, GOP 812 analog, 2,3-facher Steigerungssatz)
  • Eine Psychotherapeutische Akutbehandlung oder eine Psychotherapeutische Kurzzeittherapie dauern auch 50 Minuten (134,06€, GOP 812 analog 2,3-facher Steigerungssatz). Zu jeder Sitzung wird der aktuelle psychische Befund (33,52€, GOP 801a analog 2,3 -facher Steigerumngssatz) erhoben. Der psychische Befund wird nicht in der Sprechstunde und Gruppentherapie erfasst.
  • Bei einer Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie wird ein  Bericht für den Gutachter verfasst. ( 92,50€, GOP 861, 2,3-facher Steigerungssatz ) Hier wird auch der aktuelle psychische Befund erhoben ( 33,52€, GOP 801a analog, 2,3 -facher Steigerungssatz)

Beihilfe

Von der Beihilfe werden die Therapiekosten für die Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie erstattet. Hier ist es wichtig, vor einem Erstgespräch mit der Beihilfestelle sich bestätigen lassen, das die Kosten für die Behandlung in meiner Praxis bei mir als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin erstattet werden.

Folgende psychotherapeutische Lesitungen sind bei der Beihilfe antrag-und genehmigungsfrei:

  • die Sprechstunde 6 Sitzungen a‘ 25 Minuten oder 3 Sitzungen a‘ 50 Minuten
  • die Akutbehandlung 24 Sitzungen a‘ 25 Minuten oder 12 Sitzungen a‘ 50 Minuten
  • die Probatorik 5 Sitzungen a‘ 50 Minuten vor einer Therapie und die biografische Anamnese
  • die Kurzzeittherapie 24 Sitzungen a‘ 50 Minuten.

Eine Langzeittherapie muss weiterhin beantragt werde. Hier muss vorher ein Konsiliarbericht vom Kinderarzt oder Hausarzt ausgefüllt werden.

Selbstzahler

Als Selbstzahler errechnen sich die Behandlungskosten für eine Psychotherapie nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Das Honorar entspricht  92,50 €, GOP  2,3-facher Steigerungssatz ) Hier wird auch der aktuelle psychische Befund erhoben ( 33,52 €, GOP analog, 2,3 -facher Steigerungssatz )

Sie erhalten sofort einen Therapieplatz ohne Formalitäten.

Honorarausfall

Sie als Patient verpflichten sich, die fest vereinbarten Behandlungstermine pünktlich wahrzunehmen und im Verhinderungsfalle rechtzeitig, d.h. 24 Werktagsstunden vor dem vereinbarten Termin, abzusagen bzw. absagen zu lassen.
( Ausnahme: Sie erkranken und Sie schicken mir ein ärztliches Attest).

Entweder Per Telefon,
0221 –  97 61 1001 Mobil: 0177 –  67 23 161, Threema, oder Signal, dies sind Datengeschütze Messenger-Dienste.

Bei nicht rechtzeitiger Absage wird ein Bereitstellungshonorar in Höhe von 75,00€  des entgangenen Honorars berechnet, welches ausschließlich vom Patienten von Ihnen selbst zu tragen ist und nicht von dem Versicherungsträger erstattet wird.
Darüber erhalten Sie auch eine Quittung.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

für das Angebot der Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie

Termine vereinbaren

Sie können einen Termin mit mir vereinbaren unter
Telefon: 0221 – 97 61 1001
Mobil:     0177 –  67 23 161

Absage von Terminen!

Wenn Sie einen vereinbarten Termin  nicht wahrnehmen können, dann bitte ich Sie, diesen Termin 48 Stunden vorher abzusagen.

Entweder Per Telefon, Threema, oder Signal, dies sind Datengeschütze Messenger-Dienste.

Bei nicht rechtzeitiger Absage wird ein Bereitstellungshonorar in Höhe von 75,00€  des entgangenen Honorars berechnet, welches ausschließlich vom Patienten von Ihnen selbst zu tragen ist.
Darüber erhalten Sie auch eine Quittung.

Es gibt keine Wartezeiten

Da ich eine Bestellpraxis habe, wird es dadurch auch keine Wartezeiten geben.
Das Erstgespräch beträgt 100 Min. ansonsten 50 Min.

Parkplätze

Parkplätze finden Sie praxisnah in der Mainzer Str., Teutoburgerstr., Trajanstraße, Titusstraße und Eburonenstr.

Fragebogen : Erstkontakt hier zum Download

Ich bitte sie diesen Fragenbogen zum Erstkontakt, ausgefüllt mitzubringen oder ausgefüllt mir zu zu mailen / zuzuschicken
Sollten sie in meine Praxis kommen können sie mir dann den Fragenbogen persönlich geben.

Bei einer Onlinetherapie bitte ich sie mir die ganzen Unterlagen zu zu mailen oder zuzuschicken.

Inhalt:
– Fragebogen zum Erstkontakt
– Einverständniserklärung zur
– Datenschutzerkläung

Zum Fragenbogen Erstkontakt und Datenschutzerklärung

 

Fürs Leben stark, das wollen Sie doch auch für Ihr Kind!

Sie wollen einen ersten Schritt gehen, dann freue ich mich sehr auf Sie.

 

Termine nur nach Vereinbarung!

Die PrivatPraxis Köln- Süd
ist telefonisch von Mo-Fr. von 10.00-18.00 Uhr geöffnet

Marlene Zöller-Borggreve
Kinder-und Jugendlichen Psychotherapeutin und
Heilpraktikerin für (Psychotherapie)

Mainzer Str. 39
50678 Köln

Telefon:  0221 – 97611001
Mobil:     0177 – 6723161

info@zoeller-borggreve.de